Denkmalgeschütze Immobilien als Kapitalanlage?
Auf der Suche nach einer sinnvollen Kapitalanlage stellt sich immer die gleiche Frage: Wie kann ich mein Geld sinnvoll investieren und möglichst viel Rendite mit geringem Risiko erzielen? Die Antwort hierfür stellen Immobilien dar, besonders in Zeiten der Inflation.
Die Vorteile bei einer Investition in Immobilien sind hierbei im allgemeinen, dass es sich um eine langfristige Anlage handelt sowie dass in Sachwerte (Immobilien) investiert wird. Insbesondere denkmalgeschützte Immobilien sind hierbei besonders beliebt. Doch woran liegt das?
Der Grund hierfür liegt in der AfA-Regelung. AfA steht in diesem Kontext für Absetzung für Abnutzung und greift als Regel immer dann, wenn ein ausgesprochenes Interesse an einer Werterhaltung eines historischen Gebäudes festgestellt wird.
Diese AfA-Regelung, als Subvention des Staates, verschafft den Eigentümern denkmalgeschützter Immobilien einen besonderen Vorteil, und zwar besteht dieser aus Steuervorteilen. Der Grund hierfür ist, dass die Besitzer, deren Investitionen zum Werterhalt des historischen Gebäudes beitragen, die Immobilie von ihren Steuern absetzen können. Hierbei können jeweils neun Prozent in den ersten acht Jahren und jeweils sieben Prozent in den folgenden vier Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Somit erhalten Immobilien Besitzer 12 Jahre lang Geld vom Finanzamt für ihre Immobilie.
Um die Vorteile der AfA-Regelung nutzen zu können, muss der Besitzer der Immobilie beachten, dass er vor Beginn der Modernisierungs- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen die Denkmalschutz-AfA beantragt, da er nur so die Ansprüche in vollem Umfang geltend machen kann.
Auch aus einem anderen Grund ist die Denkmal-AfA interessant für mögliche Investoren oder Besitzer, den daraus resultierenden steuerlichen Vorteil für weitere Investitionen nutzen können: Wenn der Besitzer die Immobilie selber nutzen will, so kann er auch hierbei von AfA-Regelung profitieren. Dabei werden die Modernisierungskosten über zehn Jahre mit neun Prozent pro Jahr von dem zu versteuernden Einkommen abgesetzt. Da die Abschreibungssätze der AfA-Regelung sehr hoch sind, profitieren hierbei besonders Besserverdienende, da das Einkommen, das versteuert werden muss, deutlich verringert wird.